Content:

Freitag
01.09.2000

Die kritische Berichterstattung von Medien über andere Medien ist nach Ansicht des Presserates erwünscht, sofern auch für solche Berichte die berufsethischen Regeln eingehalten werden. Der Fall: Anfang März veröffentlichte die Tessiner Konsumentenzeitschrift «L’inchiesta» einen Test über Sandwiches. Zwei Wochen später wurde die Vorgehensweise und Interpretation der Testresultate von «La Regione» in Frage gestellt. Die Zeitung berief sich auf die Kritik des Direktors des kantonalen Laboratoriums für Lebensmittelhygiene. Daraufhin gelangte «L’inchiesta» an den Presserat mit dem Vorwurf, vor der Publikation dieser Kritik nicht angehört worden zu sein. «La Regione» verteidigte sich mit der Aussage, «L’inchiesta» hätte, im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Person, die Möglichkeit, ihren Standpunkt in den eigenen Medien darzustellen. Für den Presserat gilt die Freiheit des Kommentars und der Kritik, auch für die gegenseitige kritische Berichterstattung von Medien und juristischen Personen. Die berufsethischen Regeln sind bei der kritischen Berichterstattung von Medien über andere Medien einzuhalten. Kritisierte Medien hätten das Recht auf Anhörung vor der Publikation.