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Dienstag
08.04.2008

Der Schweizer Presserat hat Klagen von Cécilia Sarkozy und ihrem heutigen Ehemann gegen die Lausanner Tageszeitung «Le Matin» zu einem grossen Teil gutgeheissen. Die Tageszeitung hatte verschiedentlich unbestätigte Gerüchte über die Verbindung der Ex-Frau des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit dem Genfer Geschäftsmann veröffentlicht, als die beiden noch nicht verheiratet waren. Die Westschweizer Zeitung stützte sich dabei unter anderem auf einen im «Le Parisien» publizierten Artikel. Die Schweizer Zeitung nannte ein überwiegendes öffentliches Interesse als Grund für die Publikation.

Der Presserat teilt diese Einschätzung nicht, wie er am Dienstag mitteilte. Unbestätigte Gerüchte zu publizieren, ohne sie zu überprüfen, verstosse gegen die Pflicht der Journalisten zur Wahrheitsfindung. Das gelte auch für den Fall, dass das Gerücht bereits in einem anderen Medium publiziert worden sei. Wenn ein Gerücht auch nach der Recherche bestritten werde, müsse zumindest die Quelle genannt und ein eventuelles Dementi weitergegeben werden, schreibt der Presserat.

Bereits im September 2006 war «Le Matin» wegen seiner Berichterstattung über die Ehekrise im Hause Sarkozy von einem Zivilgericht in Frankreich verurteilt worden. Das Gericht sah die Privatsphäre des damaligen Innenministers verletzt und verurteilte «Le Matin» zur Zahlung eines symbolischen Schadenersatzes von einem Euro. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23920.htm - Siehe auch: «Le Matin» muss Nicolas Sarkozy einen Euro bezahlen