Eine Redaktion kann frei entscheiden, ob und welche Leserbriefe sie abdrucken will. Es bestehe kein individuelles Recht eines Lesers oder einer Leserin auf Abdruck, bekräftigt der Presserat frühere Urteile. Im konkreten Fall gelangte ein Leser der Tessiner Tageszeitung «la Regione» an den Presserat. Er hatte sich von einer Glosse vom 2. Juli 2002 betroffen gefühlt, in der die Zeitung auf die jahrelangen Polemiken zwischen Thermoselect und dem Kanton Tessin Bezug nahm.
Dienstag
21.01.2003