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Donnerstag
28.07.2005

Caroline von Hannover erhält von der deutschen Bundesregierung 115 000 Euro für die Veröffentlichung von Pressefotos aus ihrer Privatsphäre. Die Prinzessin einigte sich mit der Bundesregierung aussergerichtlich. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strassburg bekannt gab, belief sich die Einigung auf 10 000 Euro Schadenersatz sowie 105 000 Euro Kostenerstattung. In der Sache hatten die Strassburger Richter Deutschland im Juni 2004 wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt.

Illustrierten-Fotos hatten Caroline, die älteste Tochter des damaligen monegassischen Fürsten Rainier III., in den 90er-Jahren etwa beim Einkaufen und Reiten sowie bei einem Restaurantbesuch mit dem französischen Schauspieler Vincent Lindon gezeigt. In seinem Entscheid vom Juni 2004 geisselte der Strassburger Gerichtshof die vom deutschen Bundesverfassungsgericht 1999 weitgehend abgesegneten Veröffentlichungen als Verstoss gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Darin heisst es: «Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.» Deutsche Gerichte hätten es nicht geschafft, Carolines Privatleben «vor Beeinträchtigungen» durch die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Alltag in mehreren Zeitschriften zu schützen», bekräftigte das Gericht am Donnerstag in einer auf Englisch abgefassten Erklärung. Bereits ein Jahr zuvor hatten die Richter gemahnt, das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einer «ausgewogenen Balance» zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen. Dies sei in Deutschland nicht gewährleistet.

Für die Verletzung ihrer Privatsphäre stand der Frau von Ernst August von Hannover nach Artikel 41 der Menschenrechtskonvention eine «gerechte Entschädigung» zu, über deren Höhe 2004 nicht entschieden worden war. Caroline hatte 50 000 Euro Entschädigung sowie knapp 143 000 Euro Gerichtskosten gefordert. In dem schliesslich aussergerichtlich getroffenen und am Donnerstag bekannt gegebenen Vergleich blieb vor allem die eigentliche Entschädigungszahlung deutlich darunter. Siehe auch: Schon wieder ein Caroline-Urteil