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Samstag
13.08.2005

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass der ORF in der Sendung «Sport am Sonntag» keine Kurzberichte über Spiele der österreichischen Fussball-Bundesliga senden darf. Bis ein Gericht über die eigentliche Unterlassungsklage von Premiere gegen den ORF entschieden hat, ist es dem ORF nun untersagt, «in einer Sport-Unterhaltungssendung wie etwa `Sport am Sonntag`» Kurzberichte von der Liga zu zeigen, wie der «Standard» am Freitag schreibt.

2004 hat Premiere dem ORF die Übertragungsrechte der ORF-Bundesliga für 42 Mio. Euro über drei Jahre weggekauft. Der Abosender übertragt die Spiele live, der Sender ATV+ fasst sie bis auf wenige Livebegegnungen später zusammen. Wie der «Standard» berichtet, pocht der ORF auf sein Recht, die wichtigsten Sequenzen aus den Bundesligaspielen zu senden. Der Bundeskommunikationssenat räumte ihm 90 Sekunden Kurzberichte pro Spieltag ein. «Nachrichtenmässige Kurzberichterstattung» hat der Senat erlaubt, verbietet in seiner Begründung aber «unterhaltungsmässige Gestaltung» sowie die Integration der Kurzberichte in eine «längere Unterhaltungssendung».

Der ORF hält den Bescheid des Senats für verfassungswidrig und ging vor den Obersten Gerichtshof. Dieser entschied: «Durch das Recht auf Kurzberichterstattung soll die Information der Öffentlichkeit sichergestellt, nicht aber auch geschäftliche Interessen des Sekundärveranstalters wie das Interesse, Seher zu gewinnen und an sich zu binden, gefördert werden.» Der «Standard» zitiert das Gericht: «Sport am Sonntag» sei «keine (jedenfalls keine reine) Nachrichtensendung». Es weist auch die Position des ORF zurück, die 90 Sekunden bezögen sich allein auf Bildberichte von der Liga: «Der Beklagte verkennt damit, dass die Höchstdauer von 90 Sekunden nicht für das vom Primärveranstalter zur Verfügung gestellte Bildmaterial, sondern für den Kurzbericht an sich gilt.» Siehe auch: Premiere bezichtigt ORF der «Piraterie»