Die Sterbehilfeorganisation Exit und ihr Vorstandsmitglied Andreas Blum werfen dem Zürcher PR-Berater Klaus Stöhlker üble Nachrede vor. Vor dem Einzelrichter in Zürich forderten die Kläger am Donnerstag eine «angemessene Busse». Der Grund für den Ehrverletzungsprozess sind Aussagen von Stöhlker in der Sendung «SonnTalk» des Fernsehsenders TeleZüri vom 23. Februar 2003. Eines der Themen stand unter dem Titel «Sterbehilfe im Zwielicht», Anlass war der Verein Suizidhilfe.
Stöhlker soll gemäss den Klägern Exit der «Gschäftlimacherei» bezichtigt haben. Er kritisierte Vorstandsmitglied Blum, den früheren Direktor von Schweizer Radio DRS, «weil er den Pressechef macht für 300 000 Franken pro Jahr» und damit Teil des «Sterbegeschäfts» sei.
Später stellte sich heraus, dass nicht Blum 300 000 Franken verdient, sondern der ganze Vorstand von Exit. Blum erhält für seine Kommunikationsarbeit gegen 50 000 Franken. Für diesen Irrtum habe er sich bei Blum entschuldigt, sagte Stöhlker vor Gericht.
Gleichzeitig bekräftigte der 63-jährige PR-Berater seine Kritik an der kommerziellen Seite der Sterbehilfe. Er habe aber nicht den Ruf von Exit und von Blum schädigen wollen, sondern seine Meinung zur «Wertschöpfungskette» in der Sterbehilfe pointiert geäussert.
Während der Verteidiger einen Freispruch für den PR-Berater verlangte, forderte der Anwalt von Exit und von Blum «eine angemessene Busse» wegen übler Nachrede. Dass Stöhlker seine «unwahren und rufschädigenden Äusserungen» in einer populären Fernsehsendung verbreitet habe, wiege besonders schwer.
Der Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag noch kein Urteil gefällt. Stattdessen regte er einen Vergleich an und setzte den Parteien eine Frist bis Ende März. Stöhlkers Verteidiger signalisierte Interesse an Vergleichsverhandlungen. Der Anwalt von Exit reagierte eher ablehnend, zumal frühere Versuche gescheitert seien.
Donnerstag
17.03.2005