Content:

Donnerstag
02.10.2008

Die NZZ-Gruppe und die Tamedia übertragen die Frühzustellung ihrer Zeitungen und Zeitschriften an die Schweizerische Post. «Eine entsprechende Absichtserklärung haben Post, NZZ-Gruppe und Tamedia am 26. September 2008 unterzeichnet», teilten die Unternehmen am Donnerstagmorgen mit. Zugleich beabsichtige die Post den Verkauf der Mehrheit am Internetportal Search.ch an Tamedia. Der Zürcher Medienkonzern übernehme 75 Prozent an der Räber Information Management GmbH. Das Suchportal wurde 1995 gegründet.

«Die NZZ-Gruppe und Tamedia bringen ihre Beteiligungen an der Zuvo Zustell- und Vertriebsorganisation AG (jeweils 50 Prozent) sowie deren Anteile an der Presse Vertriebs GmbH (50 Prozent) in die Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post ein», heisst es weiter. Die NZZ-Gruppe übertrage der Gesellschaft die verbleibenden Anteile an der Presse Vertriebs GmbH sowie die Frühzustellung der DZO Druck Oetwil am See AG; die Zürcher Tamedia tue dasselbe mit der Sonntags- und Tageszustellung der Espace Media Groupe.

An dem Post-Unternehmenmit dem Namen Presto AG hält diese 75 Prozent, die NZZ-Gruppe 12,5 Prozent und die Tamedia 12,5 Prozent. Die neue Firma wird 6000 Angestellte beschäftigen, gab Post-Sprecher Richrd Pfister bekannt. In einem weiteren Schritt werde es darum gehen, «Doppelspurigkeiten abzubauen». Das könne zu einem Stellenabbau führen, für konkretere Angaben sei es aber noch zu früh. Die Gewerkschaft Kommunikation begrüsste die Bündelung der Frühzustellung als «Schritt in die richtige Richtung», um Wettbewerb einseitig auf dem Buckel der Angestelten zu verhindern. Jetzt sei ein fortschrittlicher Arbeitsvertrag erfordelich.

«Die Berner Vertragungsorganisation Bevo AG, an der Post und Tamedia bisher jeweils 50 Prozent halten, sowie die Post-Tochtergesellschaft Prevag AG und die weiteren, bereits bisher von der Post betriebenen Frühzustellaktivitäten gehen ebenfalls im Unternehmen auf.» Die Zuvo ist an weiteren Zustellorganisationen beteiligt, die «auch auf die neue Unternehmung übertragen werden».

«Die Absichtserklärung für die erwähnten Transaktionen erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Entscheidungsgremien der beteiligten Unternehmen und einer allenfalls notwendigen Genehmigung durch die Eidgenössische Wettbewerbskommission», heisst es abschliessend.