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Mittwoch
28.01.2026

Medien / Publizistik

Auch Quickmail profitiert davon...

Auch Quickmail profitiert davon...

Der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse will der Bundesrat in Zukunft auch dann finanziell unter die Arme greifen, wenn sie nicht von der halbstaatlichen Post, sondern von privaten Zustellfirmen verteilt werden.

Dazu ist eine Teilrevision des Postgesetzes nötig, die die Landesregierung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

Der Bund unterstützt den Versand von Mitgliedschafts- und Stiftungspresse Jahr für Jahr mit 20 Millionen Franken. Bei Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften durch private Unternehmen gibt es heute keine Verbilligung der Zustellkosten. 

«Diese Vorgabe schränkt die Wahlfreiheit der Herausgeber ein und verzerrt den Wettbewerb», argumentiert der Bundesrat unter dem federführenden Post-Minister Albert Rösti

Deshalb soll es künftig keine Rolle spielen, ob diese Zeitungen und Zeitschriften von der Post oder von einer privaten Anbieterin in die Briefkästen geworfen werden. 

«Die Beiträge des Bundes müssen von den Zustellorganisationen vollumfänglich an die Herausgeber weitergeben werden. Die Gesetzesänderung verlangt eine Registrierung privater Anbieterinnen. Damit verbunden sind bestimmte Pflichten in den Bereichen Rechnungswesen, Preisfestsetzung und Auskunftserteilung», heisst es zu den technischen Details. 

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats um. 

Allerdings ist die ganze Sache zurzeit in der Schwebe: So hat der Bundesrat im «Entlastungspaket» vom letzten September die Streichung der indirekten Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vorgeschlagen. 

Falls das Parlament hier mitzieht, löst sich die Sache in Luft auf.