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Montag
05.05.2025

TV / Radio

Der Zürcher Rechtsanwalt Emrah Erken hat bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Popularbeschwerde gegen die SRG eingereicht. 

Die Beschwerde stützt sich auf Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und wirft der SRG vor, im Zeitraum vom 27. November 2024 bis 27. Februar 2025 sowohl das Vielfaltsgebot als auch das Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot verletzt zu haben – dies im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur umstrittenen UNO-Hilfsorganisation UNRWA. 

Die Rechtsverletzung betrifft auch die Nichtberichterstattung respektive ungenügende und mangelhafte Berichterstattung der SRG im Zusammenhang mit der UNRWA.

Die Popularbeschwerde liegt dem Klein Report in ihrer ganzen Länge von über 107 Seiten vor.

Erken kritisiert, dass SRF und andere SRG-Medienkanäle über Monate hinweg eine einseitige, «pro-UNRWA-Haltung» eingenommen hätten. Eine ausgewogene journalistische Behandlung – insbesondere in der sensiblen Phase vor der entscheidenden Abstimmung im Ständerat über die Weiterfinanzierung der UNRWA – habe nicht stattgefunden. Relevante kritische Stimmen und belastende Fakten seien systematisch ausgeblendet oder heruntergespielt worden.

Die Popularbeschwerde weist auf die Brisanz der Berichterstattung der SRG im Hinblick auf die UNRWA hin. Nachdem der Nationalrat am 9. September 2024 die Motion Zuberbühler angenommen hatte, die einen Zahlungsstopp der Schweiz gegenüber der UNWRA forderte, entstand in der Schweiz eine breite öffentliche Debatte. 

Die SRG wäre verpflichtet gewesen, ausführlich, fair und ausgewogen darüber zu berichten – wie es dem Vielfaltsgebot entspricht. Laut Popularbeschwerde von Emrah Erken war das Gegenteil der Fall. 

Erken spitzt die über 107 Seiten starke Beschwerde zu: Die Berichterstattung «unternahm alles, damit die Entscheide des Nationalrates und der vorberatenden APK des Ständerates (die einen Zahlungsstopp für die UNWRA forderten) gekippt wurden und war damit erfolgreich.» 

Wenn man das Gesamtbild anschauen würde, so Erken weiter, wäre die SRG damit klar zum «political player» geworden und hätte wie eine «Lobby-Organisation der UNRWA und deren Befürworter in der Schweiz» agiert.

Die Popularbeschwerde wird von 114 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern unterstützt und ist am Montag eingereicht worden. 

Im Dezember 2024 wurde die SRG für ihre Berichterstattung über die weltweiten Studentenproteste gegen Israel von der UBI gerügt: Auch hier hatte Emrah Erken eine Popularbeschwerde eingereicht, die von der UBI gutgeheissen wurde, wie der Klein Report berichtete.