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Freitag
20.02.2009

Im Prozess um den Mord an der regierungskritischen russischen Journalistin Anna Politkowskaja sind alle vier Angeklagten am Donnerstag freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Berufung an.

Die Geschworenen sprachen die tschetschenischen Brüder Ibrahim und Dschabrail Machmudow frei, die Politkowskaja beschattet und den mutmasslichen Mörder am 7. Oktober 2006 zum Tatort gefahren haben sollen. Beim Todesschützen soll es sich um ihren Bruder Rustam Machmudow handeln, der in Westeuropa untergetaucht sein soll. Beim dritten, ebenfalls freigesprochenen Angeklagten, handelt es sich um den ehemaligen Polizisten Sergej Chadschikurbanow, der bei dem Verbrechen logistische Hilfe geleistet haben soll. Freigesprochen wurde schliesslich auch Pawel Riagusow, ein ehemaliger Agent des Inlandsgeheimdienstes FSB. Er war nicht wegen Beteiligung an dem Mord angeklagt, sondern wegen Erpressung und Amtsmissbrauchs im weiteren Zusammenhang mit der Tat.

Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen die Freisprüche an. «Natürlich werden wir Berufung einlegen, um uns über die Gesetzesbrüche während der Anhörungen zu beschweren», sagte die Staatsanwältin Julia Safina.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) forderte die russischen Behörden am Donnerstagabend auf, die Ermittlungen fortzusetzen und den Mord lückenlos aufzuklären. «Das Urteil folgt nach unvollständigen Ermittlungen, die voreilig in einen Gerichtsprozess mündeten. Zudem war das Verfahren von Unregelmässigkeiten, Ungereimtheiten und einem Mangel an Transparenz geprägt. Die Öffentlichkeit wurde wiederholt von den Verhandlungen ausgeschlossen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Solange die Geldgeber der Tat nicht identifiziert sind und der Todesschütze noch auf freiem Fuss ist, ist es unmöglich, die Auftraggeber zu fassen und ihre Motive zu erkennen», nimmt Reporter ohne Grenzen Stellung.