Im Urheberrechtsstreit um George Clooneys Kino-Film «Syriana» hat ein Pariser Richter die Prüfung von Plagiatsvorwürfen kurzfristig auf Ende Mai verschoben. Der Richter gab damit am Montag einem Antrag des Anwalts statt, der die beklagte Produktionsfirma Section Eight von Hollywood-Star und Oscar-Preisträger Clooney vertritt.
Die Klage erhoben hat die französische Erdöl-Expertin und Autorin Stéphanie Vergniault. Sie behauptet, ein Text von ihr sei Grundlage für den Thriller um Macht und Öl gewesen. Sie verlangt als Sicherungszahlung im vorläufigen Verfahren mindestens zwei Millionen Dollar. Wenn sie die Szenen, die sie selbst geschrieben und urheberrechtlich geschützt habe, mit denen des Films vergleiche, sei es «unbestreitbar», dass es sich um ein Plagiat handle. Vergniault hatte ihrem Anwalt zufolge ihre Arbeit 2004 an eine kanadische Gesellschaft gegeben, die dem gleichfalls beklagten Hollywood-Studio Warner Bros. «nahe steht».
Section-Eight-Anwalt Patrick Dunaud beanstandet die formalen Umstände der Klage. «Wir verweigern uns einer Debatte nicht, aber das Verfahren soll regelgerecht sein», sagte Dunaud. Der Richter muss entscheiden, ob die Vorwürfe dazu stichhaltig genug erscheinen. Als neuer Termin wurde der 29. Mai angesetzt. Des Plagiats beschuldigt wird auch «Syriana»-Regisseur und Drehbuchautor Stephen Gaghan. - Mehr dazu: George Clooney wegen «Syriana»-Plagiats verklagt
Montag
10.04.2006