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Freitag
06.06.2008

Der bereits in der Affäre Blocher-Roschacher als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes aktive Neuenburger Generalstaatsanwalt Pierre Cornu soll jetzt auch das Thema Aktenvernichtung im Fall Tinner untersuchen. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, Cornu soll mögliche Amtsgeheimnisverletzungen untersuchen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Einleitung einer Strafuntersuchung schon Anfang Woche in der Fragestunde des Nationalrats angekündigt. Diese solle klären, wie Informationen über die umstrittene Schredder-Aktion des Bundesrats an die Öffentlichkeit gelangen konnten.

Erstmals hatte der «Blick» im Februar darüber berichtet. Da sich der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung auch gegen Mitarbeitende des Bundes richten könnte, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. - Siehe auch: Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wird getrennt, Staatsanwalt Cornu soll noch mehr Medienlecks finden und Bundesrat will Medienlecks stopfen