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Donnerstag
04.08.2005

Die Juli/August-Ausgabe des französischen Magazins «Photo» verstösst nach Ansicht der Schweizer Pressegrossisten Valora und Naville gegen den Pornografie-Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Deshalb wird auf eine Auslieferung in der Schweiz verzichtet, bestätigten beide Vertriebsunternehmen am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Freiburger «Liberté». Bei den kritisierten Bildern handelt es sich um Werke eines amerikanischen Fotografen. Zeitschriften würden immer auf Inhalte kontrolliert, die allenfalls gegen die Gesetze verstiessen, sagte Georges Zahnd von Naville Presse auf Anfrage der Nachrichternagentur SDA. Liefern die Verteiler gesetzeswidrige Medien aus, machten sie sich selbst strafbar.