«Ein Artikel in einer auflagestarken Zeitung wie dem `SonntagsBlick` findet ein wesentlich grösseres und ein ganz anderes Publikum als eine private Website, die sich in den Weiten des Internets verliert und nur wenige speziell an einem Thema Interessierte anspricht», schreibt der Schweizer Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde. Das Gremium bestätigt damit die schon früher gemachte Feststellung, wonach «nicht alles Private, das öffentlich gemacht oder für die Öffentlichkeit einsehbar ist», durch die Medien vorbehaltlos reproduziert und weiterverbreitet werden dürfe.
Konkret ging es um einen Artikel über Kinder, die «künstlich mit dem Samen eines fremden Mannes gezeugt wurden». Der «SonntagsBlick» hatte über längere Zeit hinweg versucht, eine 18-Jährige dazu zu bringen, sich über ihre Geschichte zu äussern. Schliesslich lehnte sie ab und teilte der Redaktion mit, sie habe sich entschieden, beim Artikel nicht mitzumachen. Trotzdem griff die Zeitung das Thema auf und verwendete dazu Material der 18-Jährigen aus dem Internet. Die Beschwerde der Betroffenen wurde darum teilweise gutgeheissen.
Der Presserat hat die Verwendung der Texte als «berufsethisch zulässig» bezeichnet, da es «öffentlich zugängliche Informationen» gewesen seien. «Das eigentliche Problem der Publikation» sei hingegen die Verwendung des Bildes gewesen, da die Zeitung damit gegen den ausdrücklichen Wunsch der Abgebildeten verstossen habe. Dazu der Presserat: «Dem `SonntagsBlick` wäre es unter diesen Umständen zuzumuten gewesen, entweder ganz auf die Publikation des Bildes der Beschwerdeführerin zu verzichten oder dieses zumindest so zu verfremden, dass sie für Dritte ausserhalb des engeren familiären und sozialen Umfelds nicht mehr identifizierbar gewesen wäre. Zumal dem Bild im Kontext des Artikels kein wesentlicher Informationswert zukam. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25030.htm
Dienstag
09.06.2009