Content:

Dienstag
21.03.2006

Die Einigungskonferenz von National- und Ständeratrat hat in der strittigen Frage der «letzten Meile» einen Kompromiss gefunden und damit die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) gerettet: Die Swisscom muss ihrer Konkurrenz den Zugang zum Breitband-Anschluss auf den Kupferkabeln während vier Jahren gewähren. Ursprünglich wollte der Nationalrat die Verbindungen zwischen den Ortszentralen und den Hausanschlüssen nur für zwei Jahre zu kostendeckenden Preisen öffnen. Der Ständerat war dagegen für einen zeitlich unbeschränkten Zugang, das heisst so lange, als die Swisscom marktbeherrschend ist.

Im Nationalrat sagten Peter Weigelt (FDP/SG) und Chiara Simoneschi (CVP/TI) namens der Kommission, das neue FMG bringe der investitionsintensiven Telekom-Branche endlich Rechtssicherheit. Das Parlament habe die Geduld der Fernmeldeanbieter arg strapaziert. Der Wettbewerb werde für tiefere Preise sorgen. Georges Theiler (FDP/LU) wertete das neue FMG insgesamt positiv. Die Öffnung der letzten Meile sei allerdings eine Scheinlösung - sie werde ein «Papiertiger» bleiben. Denn vier Jahre reichten angesichts der zu erwartenden Rechtsverfahren nie aus, um die Swisscom-Konkurrenz für Investitionen zu motivieren. Die Swisscom hat heute das Monopol auf dem Kupferkabelnetz der seinerzeitigen PTT, das die Steckdosen von 4 Millionen Haushalten und Firmen mit den Ortszentralen verbindet. Jeder Telefon- und Internetbenützer zahlt dafür monatlich mindestens 25.25 Franken, auch wenn er bei den konkurrierenden Marktneulingen abonniert ist.

Das neue FMG will den Telekommunikationsmarkt weiter liberalisieren und EU-Standards übernehmen. Es regelt die Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, wenn es die Grundversorgungskonzession erhalten will. Weiter verbessert das FMG den Konsumenten- und den Datenschutz. Es sieht eine Schlichtungsstelle vor, die Streitigkeiten zwischen Kundschaft und Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdienstleistungen beilegt. Unverlangt gesendete Massenwerbung (Spamming) per E-Mail oder SMS wird verboten. Missbräuche bei den Mehrwertdiensten - vor allem bei teuren Sex-Angeboten - können geahndet werden. Der Bundesrat kann Preisobergrenzen festlegen und Vorschriften für die Preisbekanntgabe erlassen. Wer Fernmeldedienste erbringt, muss eine angemessene Zahl Lehrstellen anbieten. - Mehr dazu: Immer noch keine Einigung über Öffnung letzter Meile und Swisscom 2005: Mehr Gewinn mit weniger Umsatz