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Donnerstag
01.12.2005

Die französische Zeitschrift «Paris Match» muss Albert II. von Monaco 50 000 Euro (rund 78 000 Franken) Schadenersatz zahlen, weil sie über das uneheliche Kind des Monarchen berichtet hatte. Im Juli dieses Jahres war Fürst Albert mit einer analogen Klage gegen die Zeitschrift «Bunte» vor dem Landgericht Freiburg nicht durchgedrungen. Das Berufungsgericht von Versailles hat damit das erstinstanzliche Urteil gegen den Verlag Hachette Filipacchi vom 29. Juni bestätigt. Zudem muss «Paris Match» die Anordnung des Gerichts in roten Buchstaben auf seiner Titelseite veröffentlichen. Auch die Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro muss der Verlag tragen.

«Paris Match» hatte am 5. Mai ein Interview mit der ehemaligen Geliebten des jetzigen Fürsten veröffentlicht, in dem die aus Togo stammende Flugbegleiterin erklärte, ein Kind von ihm zu haben. Am 30. Juni veröffentlichte die Zeitschrift einen mit Fotos versehenen Artikel mit dem Titel «Albert sieht sich seiner Verantwortung gegenüber». Eine Woche später gab Albert offiziell zu, Vater des kleinen Alexandre zu sein. In erster Instanz hatte ein Gericht in Nanterre das Verlagshaus wegen Verletzung der Privatsphäre und Verletzung des Rechts auf das eigene Bild zur Zahlung der Geldstrafe verurteilt. Der Verlag hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Mehr dazu: Fürst Albert mit Klage gegen «Bunte» abgeblitzt, Albert von Monaco bekommt 50 000 Euro von «Paris Match» und Fürst Albert von Monaco will Medien verklagen