Die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader hat eine Beschwerde der Publicitas betreffend Zuschlag für die Anzeigeverwaltung beim «Anzeiger Region Bern» abgewiesen. Als Zuschlagempfängerin sei Publicitas nicht beschwerdeberechtigt. Die P verlangte im Wesentlichen die Festsetzung einer neuen Entschädigung wegen Mehraufwands. Sie hatte die Inserateverwaltung schon bisher inne. Die Regierungsstatthalterin hielt die Beschwerdeführerin für nicht befugt zur Anfechtung des Zuschlags und trat nicht darauf ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der angefochtene Zuschlag bestimme lediglich, dass mit der Publicitas später ein Vertrag über die Anzeigeverwaltung geschlossen werde, berichtete die Nachrichtenagentur sda am Samstag.
Der Vertragsinhalt und damit die Entschädigung werde nicht durch den Zuschlag bestimmt, sondern ergebe sich aus den Vergabebedingungen und der verbindlichen Offerte. Der Entscheid kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Noch nicht entschieden hat die Statthalterin über zwei Beschwerden der Bund Verlags AG (BVA), welche die Zuschläge für die Teilleistungen Prepress und Druck des Anzeigers anficht. Die BVA ist noch bis Ende Jahr Konzessionsnehmerin für den Anzeiger. Neu wurde die bisherige Verlegerkonzession vom Trägerverband des Anzeigers aufgeteilt in die Teilbereiche Druckvorstufe, Druck, Inserateverwaltung und Spedition. Die Aufträge wurden vergeben an die Bieler Gassmann AG, die Vogt-Schild/Habegger Medien in Solothurn, die Publicitas und die Post.
Sonntag
10.07.2005