Der deutsche Schauspieler Ottfried Fischer ist vor dem Landgericht in München in zweiter Instanz unterlegen. Er hatte einem «Bild»-Redaktor Nötigung vorgeworfen, weil ihn dieser mit brisanten Aufnahmen mit Prostituierten zu einem Interview gezwungen habe. Das Landgericht hat nun aber das erstinstanzliche Urteil des Amtgerichts München aufgehoben und den Redaktor freigesprochen. «Das Gericht machte mit der Entscheidung deutlich, dass auch eine Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen (Paragraph 201a StGB) nicht gegeben ist, wenn Journalisten mit dem Betroffenen über die Existenz brisanter Fotos oder Filme sprechen», teilte Axel Springer mit.
Deutliche Erleichterung zeigten Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht Axel Springer AG, und Kai Diekmann, der «Bild»-Chefredaktor, in ihren Äusserungen. «Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München hatte die Bedeutung des Falles für die journalistische Arbeit völlig verkannt und ist jetzt zu Recht durch das Landgericht München aufgehoben worden», so Soehring. Und Diekmann: «Alles andere als ein umfassender Freispruch wäre eine sehr schlechte Nachricht für den Journalismus und unseren Berufsstand insgesamt gewesen.»
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