In ihrer Sitzung vom Dienstag hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) eine Checkliste für Web-TV verabschiedet. «Die Checkliste soll als erste Orientierungshilfe für Anbieter dienen, ob ihr Angebot ein `Telemedium` oder `Rundfunk` ist», schreibt die ZAK am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Rundfunkangebote würden eine Zulassung benötigen. Wer unsicher sei, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist, könne sich bei der zuständigen Medienanstalt beraten lassen.
Die Checkliste sei unter Federführung der Beauftragten für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, erarbeitet worden und erläutere die wichtigen Punkte, die der Rundfunkstaatsvertrag vorgebe.
«Hintergrund ist das kontinuierlich wachsende Angebot von Bewegtbildinhalten im Netz», so die ZAK. Der aktuelle Web-TV-Monitor, den die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien am Mittwoch auf den Medientagen München vorgestellt hat, verzeichne gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1275 auf neu 1418 Web-TV-Angebote.
Die Checkliste wird auch auf der Internetseite www.die-medienanstalten.de eingestellt.