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Mittwoch
01.03.2006

Wegen eines Bundesgerichtsentscheids hat der Mobilfunkanbieter Orange laut einer Mitteilung vom Mittwoch beschlossen, die Schichtzulagen während der Ferien auszuzahlen. Diese Regelung gelte für alle Mitarbeitenden, die in den vergangenen fünf Jahren bei Orange in der Schweiz tätig waren und Schichtzulagen erhalten haben. Das Zürcher Obergericht hatte den pauschalen Anspruch auf Schichtzulagen während der Ferien ursprünglich verneint. In einem ähnlich gelagerten Fall kamen aber die Gerichte im Kanton Waadt zur gegenteiligen Ansicht. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht bestätigt und damit eine klare Rechtslage geschaffen. Orange passt darum ihre Zulagenpraxis entsprechend an. Den Entscheid zu Nachzahlungen traf Orange nun nach Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation. Die Gewerkschaft zeigte sich am Mittwoch erfreut über die Einigung. Bereits vor dem Urteil des Bundesgerichts habe sie auch den Branchenleader Swisscom überzeugen können, Zulagen ebenfalls während der Ferien auszuzahlen. - Mehr dazu: Konflikt mit Orange vor Gericht entschieden - Kritik an Bakom