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Freitag
10.09.2004

Der US-Softwaregigant Oracle darf sich weiterhin «unfreundlich» um seinen Konkurrenten PeopleSoft bemühen. Ein US-Bundesgericht hat einen Antrag der Kartellbehörde gegen eine Fusion abgewiesen. Die Begründung des Antrags durch das Kartellamt habe das Gericht nicht überzeugt, entschied Richter Vaughn Walker am Donnerstagabend (Ortszeit) in San Francisco. Deswegen weise er den Antrag des Justizministeriums, die Fusion zu blockieren, zurück. Die Kartellbehörde argumentierte, nach der Fusion gebe es auf dem US-Markt für Unternehmenssoftware nur noch zwei Anbieter. Dies werde die Preise in die Höhe treiben.