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Donnerstag
10.06.2004

Die Zürcher Regierung muss entscheiden, ob auf dem Üetliberg im Sommer ein Openair-Kino für 700 Personen errichtet werden darf. Laut dem Statthalteramt Affoltern, bei dem entsprechende Rekurse eingereicht worden sind, ist offen, ob für die Bewilligung ein Baubewilligungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Die Standortgemeinde Stallikon, auf deren Gebiet der Uto Kulm liegt, hatte im April den Veranstaltern die polizeiliche Bewilligung erteilt und dabei auf ein Baubewilligungsverfahren verzichtet. Das wurde in verschiedenen Rekursen von Umweltorganisationen und Privatpersonen ausdrücklich gerügt. Die kantonale Baudirektion ist der Ansicht, dass ein Baubewilligungsverfahren für das geplante Kino am Berg notwendig ist.

Da die Beurteilung der übrigen Fragen zum Rekurs von diesem Entscheid abhingen, habe das Statthalteramt das Rekursverfahren sistiert, dies bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Entscheids des Regierungsrats. Klage eingereicht haben die drei Vereinigungen Pro Amt, Fussverkehr Schweiz und Zürcher Wanderwege sowie Anwohner in Ringlikon. Die Veranstalter hatten nach Bekanntwerden der Rekurse eingeräumt, dass die Chancen für das Kino in diesem Jahr nicht mehr gross seien. Das Kino sollte von Anfang Juli bis August Freiluftkino-Fans auf den Zürcher Hausberg locken. Veranstalter André Niedermann wollte auf Anfrage noch keine Stellung nehmen. Nach einer juristischen Abklärung wollen die Betreiber am nächsten Dienstag definitiv bekanntgeben, ob das Projekt für dieses Jahr noch weiterverfolgt wird. - Mehr dazu: Openair-Kino auf dem Zürcher Üetliberg geplant