Der Streit um die Verwendung eines Bildes aus dem Internet zwischen OnlineReports und der Tageszeitung «Blick» eskaliert: Die Kontrahenten treffen sich am 26. November in Zürich vor Gericht, teilte Peter Knechtli von Basler OnlineReports am Freitag mit. Der «Blick» hatte von OnlineReports das Foto eines der Schändung angeschuldigten und mittlerweile in erster Instanz freigesprochenen Baselbieter Politikers und seiner Tochter übernommen und auf seiner Frontseite publiziert, ohne dafür die Bewilligung der Redaktion von OnlineReports eingeholt zu haben.
In einem Entscheid vom 2. Mai 2002 hat der Schweizer Presserat bereits in berufsethischer Hinsicht entschieden, dass die Bildbeschaffung unlauter war. Die Beschwerde von OnlineReports wurde vollumfänglich gutgeheissen. Auf Klage von OnlineReports wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) findet nun am 26. November in Zürich die Gerichtsverhandlung statt. Es geht dabei unter anderem um die berufspolitisch grundlegende Frage, ob Online-Medien von andern Medien (Print, elektronische, aber auch andere Online-Medien) als Gratis-Selbstbedienungsläden genutzt werden dürfen, was Knechtli bestreitet und wogegen er sich zur Wehr setzt. Der Gerichtstermin ist um 9.30 Uhr, Bezirksgericht, Parterre, Gerichtssaal 1, Wengistrasse 28, 8004 Zürich. Mehr dazu: http://www.onlinereports.ch/BlickKlage.htm
Freitag
15.11.2002