Pharmaunternehmen müssen Internet-Werbung für rezeptpflichtige Medikamente mit einem Passwort schützen, sodass garantiert ist, dass nur Ärzte und Apotheker an die Infos gelangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Ende April entschieden. Demnach reicht es nicht aus, diese Werbung einfach mit einem Warnhinweis zu versehen.
Damit gibt das Bundesverwaltungsgericht dem Heilmittelinstitut Swissmedic Recht, welches die Pharmabranche dazu aufgefordert hatte, Online-Werbung für rezeptpflichtige Medikamente, für welche in der Schweiz nur bei Fachpersonen geworben werden darf, mit einem Passwort zu schützen. Gegen diese Anweisung hatten zwei betroffene Unternehmen Beschwerde erhoben.
Sonntag
03.05.2009