In Deutschland wird weiterhin über die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF gestritten. Entbrannt sind die Kontroversen anhand eines Staatsvertrages, mit dem Vorgaben der EU umgesetzt werden sollen.
Nun soll mit einem dreistufigen Test bei jedem neuen Angebot geprüft werden, ob es vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist, ob es zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und wie teuer es ist. Kritisiert wird aber, dass diese Prüfung nur intern erfolgt und deshalb von Neutralität kaum die Rede sein könne.
Grundsätzlich geht es um die Frage, inwiefern ein öffentlich finanzierter Fernsehsender durch seine Online-Angebote auch private Online- und Printanbieter konkurrenzieren soll beziehungsweise darf. Eine Auseinandersetzung, auf die man in der Schweiz noch weitgehend vergeblich wartet.
Dienstag
21.10.2008