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Mittwoch
25.04.2007

Der «Kassensturz» von SF DRS hat mit einem Beitrag vom 6. Februar über einen Schönheitschirurgen das Sachgerechtigkeitsgebot teilweise verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Ombudsstelle DRS. Legitim sei die Recherche mit versteckter Kamera gewesen. Das Konsumentenmagazin sei völlig zu Recht der Frage nachgegangen, wie Schönheitschirurgen arbeiten, schreibt Ombudsmann Achille Casanova. Die Bilder zeigten den Arzt, wie er die Brust der als Lockvogel eingesetzten Miss Argovia untersucht. Die verdeckte Recherche fand Nachhall im Schweizer Blätterwald - und warf die Frage auf, ob diese Recherchemethode zulässig ist.

In diesem Fall sei sie legitim gewesen, findet Casanova. Die verdeckte Recherche dürfe im Journalismus nur angewendet werden, wenn Informationen, die von grossem öffentlichem Interesse sind, nicht anders beschafft werden können, wird er in einem «Facts»-Artikel zitiert.

Arztpraxen seien zwar nicht öffentlich. «Dennoch kann es Vorgänge geben, die von eminentem öffentlichem Interesse sind.» Dieses Kriterium sieht er im beanstandeten Fall gegeben, denn die Schönheitschirurgie hat in letzter Zeit einen massiven Aufschwung genommen. Allerdings erachtet der Ombudsmann die Beschwerde als teilweise berechtigt. Die Autorinnen des Films hätten richtigerweise einige fragwürdige Verhaltensweisen des Schönheitschirurgen dokumentiert. Einige ihrer Behauptungen hätten sie allerdings ungenügend recherchiert. Auf diese Weise habe das Publikum nicht ausreichend die Möglichkeit gehabt, sich eine eigene Meinung zu bilden.