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Dienstag
06.01.2009

Die Nachrichtensendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens (SF) hat falsch über die Personenfreizügigkeit informiert. Würde diese nicht weitergeführt, müsste ausländisches Pflegepersonal nach Hause geschickt werden, hiess es in einem Beitrag von Ende Oktober. Weil in der Schweiz nicht genügend Pflegepersonal rekrutiert werden könne, sei eine wesentliche Einbusse der Pflegequalität zu erwarten. Diese Aussage sei falsch, stellt Achille Casanova, Ombudsmann von SF, auf Beschwerde von zwei Zuschauern hin - einer von ihnen war der SVP-Nationalrat Theo Pfister - fest.

Über seinen Schlussbericht berichtete die Online-Plattform «Newsnetz» am Dienstag. Darin ist auch die Stellungnahme von «10 vor 10»-Leiter Hansjörg Utz erwähnt. Dieser gesteht unumwunden Fehler ein. Der Beitrag sei tatsächlich «missverständlich bis falsch gewesen». Anders als im Beitrag dargestellt, könnten Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung nämlich unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in der Schweiz bleiben. «Wir bedauern diese falsche Information ausserordentlich und entschuldigen uns dafür», schreibt Utz.

Schon am Tag nach der Ausstrahlung liess er eine Erklärung ins Internet setzen, in der SF auf die falsche Darstellung hinwies. Das gleiche Korrigendum wurde am Abend in der Sendung verlesen. Zudem wurde der Sachverhalt in einem weiteren Beitrag im November noch einmal ausdrücklich richtiggestellt. Der Redaktionsleiter von «10 vor 10» verwahrt sich aber gegen den Vorwurf der Beschwerdeführer, die Berichterstattung sei «böswillig» gewesen. «Die Berichterstattung war schlicht und einfach nicht gut», schreibt Utz.

Der Ombudsmann stellt in seinem Bericht fest, «dass die Verantwortlichen vom Schweizer Fernsehen das Möglichste getan haben», um diese gravierenden Falschinformationen zu korrigieren und daraus die nötigen Lehren zu ziehen.

Die beiden Beschwerdeführer dagegen sind mit der Antwort nicht zufrieden. Sie wollen den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen, wie Pfister am Dienstag auf Anfrage sagte. Eine Entschuldigung sei zu wenig. Bei einer solchen Fehlleistungen müsse das Thema noch einmal aufgenommen und richtiggestellt werden, besonders im Vorfeld der Abstimmung.