Wer am Fernsehen religiöse Gefühle durch den Kakao zieht, kriegt Ärger - und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche: DRS-Ombudsmann Otto Schoch hat eine Ausgabe der Satiresendung «Comedy im Casino» kritisiert und dabei moniert, der deutsche Kabarettist Oliver Hepp habe einen katholischen Gottesdienst verulkt und dabei religiöse Gefühle lächerlich gemacht. Die 7 gegen die Sendung eingereichten Beanstandungen stuft Schoch darum als begründet ein, wie er in der neuesten Ausgabe von «Link», dem Monatsmagazin des DRS-Publikumsrates und der Mitgliedergesellschaften, schreibt. Er habe sich in seiner Beurteilung an der Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und des Bundesgerichts orientiert. Diese besage, dass besonders sensible religiöse Gefühle und zentrale Glaubensinhalte nicht lächerlich gemacht werden dürften, berichtet die Nachrichtenagentur SDA.
In einer Ausgabe von «Comedy im Casino» vom Spätherbst 2004 hatte Hepp als «Pater Harald» einen katholischen Gottesdienst verulkt. Schoch kritisiert insbesondere, dass der Komödiant dabei eine Hostie zur Hand nahm und ass sowie aus einem Kelch trank. Mit seiner Beurteilung habe er sich nicht in Widerspruch zur Redaktionsleitung gesetzt, schreibt Schoch weiter. Diese habe ohne weiteres zugestanden, dass der Beitrag Hepps weder den eigenen publizistischen Richtlinien noch der Praxis der UBI Rechnung trage. Die Redaktion habe sich deshalb ausdrücklich bei den Zuschauern entschuldigt.
Die UBI wird sich, wie Schoch weiter schreibt, sowohl mit dem Fall Hepps als auch mit einer anderen Ausgabe von «Comedy im Casino» befassen müssen. Diese war ebenfalls im Spätherbst 2004 ausgestrahlt worden. In dieser Sendung hatte der Schauspieler Patrick Frey die Weihnachtsgeschichte nach Lukas erzählt, indem er die Laute verdoppelte. So sei der Eindruck einer ausgeprägt kindlichen Sprache vermittelt worden, schreibt Schoch. Das Ganze komme «ziemlich doof» daher, weshalb denn auch drei Beanstandungen eingegangen seien. Auf Grund der «sehr grosszügigen» Praxis von UBI und Bundesgericht habe er die Beschwerden in diesem Fall als unbegründet bezeichnet. Freys Verballhornung der Weihnachtsgeschichte müsse deshalb «hingenommen» werden.
Donnerstag
03.02.2005