Das deutsche, staatlich sanktionierte Wettunternehmen Oddset begrüsst die einstweilige Verfügung des Landgerichts München, die dem privaten Sportwettenanbieter betandwin am Freitag zugestellt wurde. Die Verfügung verbietet betandwin bei Androhung eines Ordnungsgeldes den Versand von Werbung auf Mobiltelefone. Das Gericht stellt fest: betandwin dürfe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung keine Werbemitteilungen auf Mobiltelefone übermitteln. Dem privaten Wettbüro droht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
In der Vergangenheit hatte betandwin Gebrauch von sogenannten WAP-Push-Diensten gemacht, um Werbung für sein Sportwettenangebot auf Mobiltelefone zu schalten und mit Sonderrabatten zum Wetten zu animieren. So wurden unter anderem Gratiswetten auf Spiele der Fussball-Weltmeisterschaft angeboten. Solche Direktmarketing-Massnahmen sind ohne Einverständnis des Verbrauchers jedoch wettbewerbsrechtlich grundsätzlich verboten.
Oddset begrüsst die Entscheidung des Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März die Notwendigkeit zur Bekämpfung der Spielsucht klar in den Vordergrund gestellt. «Dazu stehen die aggressiven Werbe- und Marketingmethoden von betandwin im krassen Widerspruch», nimmt Oddset als Wettunternehmen zum Vorfall Stellung.
Freitag
04.08.2006