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Montag
22.06.2009

Das Bezirksgericht Zürich hat Markus Alder von den Schweizer Demokraten wegen übler Nachrede verurteilt. Er hatte einen Zürcher Lokaljournalisten als Obernazi bezeichnet. Alder wurde am Montag zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss dem Journalisten Schmerzensgeld und eine Prozessentschädigung zahlen.

Die Auseinandersetzung zwischen dem heute 39-jährigen Zürcher Fahrlehrer Alder und dem Lokaljournalisten geht auf die Zürcher Stadtratswahlen vor einem Jahr zurück. Alder hatte damals ebenfalls kandidiert und wollte im Vorfeld der Wahlen ebenfalls im Lokalblatt auftreten, was ihm aber der Redaktor aus Platzgründen versagte.

Was danach geschah, stufte das Bezirksgericht Zürich in seiner Urteilseröffnung am Montag sinngemäss als politischen Rachefeldzug ein. Fest steht, dass der Schweizer Demokrat Alder damit begann, dem Lokaljournalisten öffentlich eine nationalsozialistische Gesinnung zu unterstellen. Im vergangenen September bezeichnete Alder auf seiner Homepage den Journalisten unter anderem als Obernazi. Auch vor dem Bezirksgericht nahm der vom Betroffenen wegen übler Nachrede verklagte Alder seine Vorwürfe nicht zurück.

Das Gericht kam zu einem Schuldspruch und sprach von einer klaren Ehrverletzung. Das Verschulden Alders stufte es als erheblich ein. Er wurde deshalb wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à je 120 Franken verurteilt. Weil er als Ersttäter gilt, wurde die Sanktion von insgesamt 14 400 Franken aufgeschoben, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Alder wurde aber dazu verpflichtet, dem Journalisten ein Schmerzensgeld von 1500 Franken und eine Prozessentschädigung von 6000 Franken zu zahlen. Zudem muss er die Gerichtsgebühr von 4000 Franken übernehmen.

Alder wurde überdies angewiesen, seine Homepage zu überarbeiten. Er muss seine ehrverletzenden Äusserungen entfernen sowie das Urteil des Bezirksgerichts drei Monate lang auf seiner Startseite publizieren. Offen ist, ob Alder in die Berufung geht.