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Mittwoch
06.05.2009

Wegen heimlicher Filmaufnahmen in der Sendung Kassensturz sind mehrere Mitarbeiter des Schweizer Fernsehens zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Der Fall war bereits vor Bundesgericht. Ueli Haldimann, SF-Chefredaktor, erhielt eine bedingte Geldstrafe von zwölf Tagessätzen zu 350 Franken, der frühere Redaktionsleiter Hansjörg Utz zwölf Tagessätze zu 200 Franken bedingt und eine Redaktorin zwölf Tagessätze zu 100 Franken auf Bewährung. Eine Teilzeit-Mitarbeiterin erhielt eine bedingte Geldstrafe von vier Tagessätzen zu 30 Franken.

Im Vergleich zum ersten Prozess vor dem Obergericht im Jahr 2007 wurde das Strafmass leicht gesenkt. Damals erhielten die Angeklagten bedingte Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen. Die Strafsenkung erfolgte wegen des Freispruchs vom Vorwurf der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs, wie es im am Mittwoch publizierten Urteil heisst.

Gemäss Gericht wäre es nicht notwendig gewesen, die Gespräche mit Versicherungsagenten heimlich aufzunehmen. Der Kassensturz hatte im Februar 2003 in einer Privatwohnung heimlich Beratungsgespräche von Versicherungsvertretern mit einem Lockvogel gefilmt, um damit Missstände bei der Versicherungsberatung aufzudecken.

Das Schweizer Fernsehen hat das Urteil bereits an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg weitergezogen.