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Dienstag
02.04.2013

Die «NZZ am Sonntag» zieht das Urteil des Bundesgerichtes gegen den Journalisten, der 2009 Informationen aus der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) veröffentlicht hatte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. «Mit ihrer Beschwerde am Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg will die `NZZ am Sonntag` die Frage klären, ob der vom Bundesgericht angewandte, rein formelle Geheimnisbegriff ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände und der Bedeutung der Information der Menschenrechtskonvention entspreche», heisst es in der Ausgabe vom Sonntag. «Die Zeitung hält die derzeitige Regelung für nicht haltbar.»

Der Journalist hatte im Artikel «Schelte für den Bundesanwalt» über Unstimmigkeiten zwischen der damaligen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und dem ehemaligen Bundesanwalt Erwin Beyeler berichtet. Die GPK hatte daraufhin Klage eingereicht, die zu einer Verurteilung durch die Zürcher Justiz und zu einer Busse von 400 Franken geführt hatte.

«In einem vergleichbaren Fall hob allerdings das Bezirksgericht Zürich eine Verurteilung der Vorinstanz auf, da das öffentliche Interesse das Geheimhaltungsinteresse der Kommission in diesem Fall überwiege», heisst es weiter. Das Bundesgericht hatte das Urteil nun aber vor wenigen Monaten bestätigt.