Das Militärappellationsgericht 2 in Solothurn hat am Donnerstag in einer geheimen Verhandlung ein eigenes Urteil gegen einen Redaktor des «SonntagsBlicks» massiv nach unten korrigiert. Zwar änderte sich nichts am Schuldspruch, weil der Journalist 2003 einen Bericht über eine Kavernenanlage der Luftwaffe in Buochs NW veröffentlicht hatte. Das Urteil ist aber mit 20 Tagen Gefängnis bedingt deutlich geringer ausgefallen, nachdem dieselbe Instanz zuerst eine Strafmass von sechs Monaten verhängt hatte. Das allererste Urteil lautete noch zehn Tage bedingt. Das Sechs-Monate-Urteil hatte dann das Militärkassationsgericht im Frühjahr dieses Jahres als übersetzt aufgehoben.
Bei der in dem Zeitungsbericht erwähnten militärischen Objekt gehe es «um einen sehr wesentlichen Standort», sagte der vorsitzende Militärrichter Beat Frey zur Begründung. Gemäss seinen Ausführungen handle es sich offenbar um einen von zwei auf dieser Geheimhaltungsstufe klassifizierten Standorten der Luftwaffe. Der Anwalt des Redaktors hatte eine Reduktion der Strafe auf sieben Tage gefordert, der Ankläger war bei seinem ursprünglichen Antrag von 45 Tagen geblieben. Er akzeptiere das Urteil, sagte der Auditor der Armee auf Anfrage. Der Redaktor behält sich vor, erneut Kassationsbeschwerde zu führen. - Mehr dazu: Zweiter Militärgerichtsprozess gegen SoBli-Journalist und Sechs Monate Gefängnis für einen Militärbunker sind zu viel
Donnerstag
07.09.2006