Die Nationalratskommission für Rechtsfragen hat es am Freitag abgelehnt, dass eine Person informiert werden muss, wenn eine Maschine ihre Daten bearbeitete und danach Entscheide mit rechtlichen Folgen traf. Sie behielt damit eine Differenz zum Ständerat bei. Die Revision des Datenschutzgesetzes soll es der Schweiz ermöglichen, ein Europaratsprotokoll zu ratifizieren. Dieses regelt namentlich die automatische Datenbearbeitung und die Bekanntgabe von Daten über die Grenze.
Gegen den Nationalrat hatte der Ständerat in der Dezember-Session entschieden, eine Informationspflicht bei automatisierter Datenbearbeitung einzuführen. Nach Ansicht der Nationalratskommission hätte das für die Betriebe eine unverhältnismässige administrative Mehrbelastung zur Folge. Eine Minderheit hielt die Informationspflicht für unerlässlich. Siehe auch: Datenschützer mit Schengen noch nicht zufrieden
Sonntag
15.01.2006