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Mittwoch
13.09.2006

Die Kantone Zürich und Neuenburg dürfen bei der eidgenössischen Volksabstimmung am 26. November wieder einen Teil ihrer Stimmberechtigten zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Der Bundesrat hat weitere Tests mit der Vote électronique am Mittwoch genehmigt. Der Kanton Zürich setzt die Vote électronique zum zweiten Mal bei einer eidgenössischen Abstimmung ein. Dort sind, wie schon am 27. November 2005, die Stimmberechtigten der gleichen Gemeinden vorgesehen: Bertschikon, Bülach und Schlieren. Im Kanton Neuenburg ist es der dritte Test. Für diesen Kanton hat der Bundesrat die Beibehaltung einer maximalen Teilnehmerschaft von 4000 beschlossen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Stimmberechtigte, die im «Guichet Unique», dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind.

Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen Stimmabgabe, können auch elektronische Stimmen ab dem Erhalt der Stimmrechtsausweise bis zum Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist ab allen handelsüblichen Computergeräten mit Internetanschluss möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt anonym, das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt. - Mehr dazu: Elektronisches Abstimmen kommt