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Mittwoch
18.03.2009

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch noch kein Urteil im «Fall Nef» gegen den Polizisten Fredy «Schimanski» Hafner gefällt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 210 Franken und eine Busse von 1000 Franken, weil er im Frühjahr 2008 Unterlagen über den damaligen Armeechef Roland Nef ausgedruckt und an die «SonntagsZeitung» gegeben habe. Hafner bestritt dies und warf der Untersuchungsrichterin vor, sie stütze sich lediglich auf die Informationen des Informatiksystems und könne keinen Beweis für seine Schuld vorlegen.

Die Artikel der «SonntagsZeitung» hatten zum Rücktritt von Nef geführt und indirekt auch den Abgang von Bundesrat Samuel Schmid gefördert. Bernhard Rüdy, der Anwalt von Roland Nef, gab bekannt, sein Mandant verzichte auf eine Genugtuung, fordere aber aus prozessrechtlichen Gründen eine Entschädigung von einem symbolischen Franken. - Zur Erinnerung: Prozess gegen mutmasslichen Informanten der «SonntagsZeitung», Ex-Armeechef Nef beansprucht Persönlichkeitsschutz und Fall Nef: Polizist soll Amtsgeheimnis verletzt haben