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Mittwoch
24.09.2003

Bestimmte geschäftliche Telefonate können ohne Einwilligung des Gesprächsteilnehmers mitgeschnitten werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 62:46 Stimmen den Vorschlag des Ständerates übernommen. Danach dürfen Bestellungen, Aufträge, Reservationen (beispielsweise eines Fluges) und weitere Abmachungen auch ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung aufgezeichnet werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jegliche spätere Verwertung gestattet wäre. Im März hatte der Nationalrat eine Sonderregelung für Mitschnitte abgelehnt, die nur der Beweisführung über den geschäftlichen Inhalt eines Gesprächs dienen. Er wollte, dass die Teilnehmer in jedem Fall zu Beginn des Gesprächs klar erkennbar über die Aufzeichnung informiert werden.

Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung privater Telefongespräche faktisch schrankenlos zulässig gewesen. Seiter ist einzig der Mitschnitt von Notrufen an Rettungs- und Sicherheitsdienste erlaubt. Andere Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Beteiligten sind als Antragsdelikt strafbar.