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Freitag
15.10.2004

Neun Strafanzeigen sind gegen die anonymen «Muslim»-Inserate zu den Einbürgerungsvorlagen eingereicht worden. Sie klagen die Verletzung der Antirassismus-Strafnorm ein. Die Strafuntersuchungen zu den Inseraten des Komitees «gegen Masseneinbürgerungen» führt die Bezirksanwaltschaft I für den Kanton Zürich. Bezirksanwalt Hans Maurer bestätigte auf Anfrage der SDA eine entsprechende Meldung des «Tages-Anzeigers» vom Freitag.

Privatpersonen und Organisationen aus mehreren Kantonen hatten die Strafanzeigen eingereicht. Die Anzeige eines Berner Anwalts richtet sich namentlich gegen SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer (ZH) sowie gegen Unbekannt, die Mitglieder des anonymen Komitees. Das Komitee «gegen Masseneinbürgerungen», das verschiedene Inserate in mehreren Zeitungen platzieren liess, hatte seine Postfachadresse im zürcherischen Flaach bei Nationalrat Schlüer. Über die Dauer der Strafverfahren konnte der zuständige Bezirksanwalt noch keine Angaben machen. Nachdem die Anzeigen tropfenweise eingingen und die notwendigen Informationen gesammelt wurden, steht die materielle Behandlung laut Maurer erst am Anfang.

Die Herabsetzung andersgläubiger Menschen ist auch der Vorwurf einer Strafanzeige, welche die Grüne Fraktion des Nationalrats bei der Bezirksanwaltschaft Zürich deponiert hat. Die Anzeige betrifft eine am 5. September im «SonntagsBlick» erschienene Kolumne. Der Kolumnist Frank A. Meyer habe Islam und Islamismus sowie Islamismus mit Faschismus gleichgesetzt. Dies sei nicht nur eine ungeheuerliche Verletzung von muslimischen Menschen, «sondern auch ein gefährlicher Angriff auf den religiösen Frieden und letztlich eine skandalöse Verharmlosung des Nationalsozialismus».