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Montag
24.09.2007

Der Nationalrat hat am Montagabend das neue Urheberrechtsgesetz mit 164 zu 2 Stimmen und den Bundesbeschluss zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum mit 156 zu 2 Stimmen verabschiedet. Ziel der Revision ist es, das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen und dabei die Interessen von Urhebern, Interpreten, Konsumenten, Produzenten und gewerblichen Nutzern zu berücksichtigen.

Die zentralen Punkte der Revision hatte das Parlament bereits vergangene Woche behandelt. Beispielsweise beschloss die Grosse Kammer, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben soll. Das neue Recht enthält zudem ein Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt.

Am Montag war der hart ausgehandelten Kompromiss zwischen Künstlern, Konsumenten, Produzenten und anderen Interessengruppen vom Nationalrat verteidigt worden. Ohnehin hatten nur wenige Ratsmitglieder Ambitionen, am heiklen Gleichgewicht des Entwurfs zu rütteln. Ihre Minderheitsanträge wurden allesamt mit grossen Mehrheiten bachab geschickt.