Der EU-Ministerrat hat ein neues Urheberrecht für die 15 EU-Staaten verabschiedet. Damit gelten die urheberrechtlichen Bestimmungen neu auch für das Internet und andere digitale Medien, teilte der Rat am Montag mit. Angesichts des zunehmenden digitalen Datenaustauschs sollen die Rechte von Künstlern und Autoren an ihren Werken gestärkt werden. Die kostenlose Vervielfältigung für private Zwecke bleibe dabei grundsätzlich erhalten. Inhaber von Urheberrechten erhalten aber eine vollständige Kontrolle über Herstellung und Vertrieb von Vorrichtungen, mit denen der Kopierschutz des Herstellers umgangen werden kann. Andererseits müsse dafür gesorgt sein, dass Schulen oder Bibliotheken, für die Ausnahmebestimmungen gelten, mit solchen Vorrichtungen ausgerüstet werden. Der kostenlose Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken, wie er über die Musikbörse Napster möglich war, wird nicht mehr erlaubt sein. Wenn die neue Richtlinie, voraussichtlich in wenigen Wochen, im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Nach weiteren 18 Monaten soll ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Montag
09.04.2001



