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Donnerstag
10.05.2012

Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) soll den Service public durch ein neues Abgabensystem sicherstellen und die Konzessionsvergabe erleichtern. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit dem Vernehmlassungsverfahren beauftragt. Das Verfahren endet am 29. August.

Die Konzessionierungsverfahren sollen vereinfacht werden, indem die Frage der Medienkonzentration künftig nicht mehr vorgängig geprüft wird. Das Uvek könne «auch nach Sendebeginn jederzeit prüfen, ob die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährdert ist, und, wenn nötig, die geeigneten Massnahmen anordnen», schreibt der Bund am Mittwoch. Es gelte aber weiterhin: Bei verschiedenen gleichzeitigen Bewerbern geht die Konzession an den Anbieter, der «die Medienvielfalt am meisten bereichert». Auch sollen künftig Medienunternehmen nicht mehr als je zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen besitzen können.

Durch die Verkürzung der Konzessionsvergabe will der Bund auch die Verteilung der Gebührenanteile an die privaten Anbieter vereinfachen. Diese können heute oft nicht voll ausbezahlt werden, weil die Konzessionierungsverfahren sich zum Teil verzögern. Zudem dürfen sie bisher einen bestimmten Prozentsatz des Budgets eines Radio- oder TV-Senders nicht übersteigen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Anbieter nicht den vollen ihm zustehenden Gebührenanteil erhält, weil seine kommerziellen Einnahmen zu gering sind. Diesem Problem will das neue Gesetz durch einen variablen Prozentsatz aus den Empfangsgebühren für die privaten Anbieter entgegentreten.

Seit 2007 haben sich bis Ende 2011 rund 69 Millionen Franken an nicht ausbezahlten Gebührengeldern angehäuft. Der Bundesrat schlägt vor, diese Gelder teilweise an die Gebührenzahler zurückzuerstatten.

Weiter sieht das neue RTVG vor, dass konzessionierte regionale Fernsehstationen ihr Programm frei - das heisst über ihre Region hinaus - verbreiten können. Ausserdem sollen sie verpflichtet werden, ihre Hauptinformationssendungen für hörbehinderte Menschen zu untertiteln. Diese Dienstleistung soll wiederum aus den Empfangsgebühren finanziert werden.