Das von der Walliser Regierung vorgeschlagene neue Informationsgesetz ist im ersten Anlauf gescheitert. Die vorberatende Kommission des Kantonsparlaments wollte darauf nicht eintreten und hat den Gesetzesvorschlag zurückgezogen. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Schlussbericht fordern die Parlamentarier, dass die Regierung die vorgeschlagenen Artikel in das zu revidierende Datenschutzgesetz aufnimmt. Wegen des Bundesgesetzes über die Umsetzung des Schengenvertrags müsse die Waadt ihr Datenschutzgesetz ohnehin überarbeiten. Genau in dieser Frage hat die Regierung aber Bedenken. Die Fusion der beiden Gesetze werde das Transparenzgebot verwässern, hatte der Staatsrat vergeblich argumentiert. Das Beispiel des Kantons Aargau zeige, dass einige wenige Artikel zur Transparenz der staatlichen Tätigkeit völlig in restriktiven Artikeln zum Datenschutz untergingen.
Der Entwurf des Informationsgesetzes war von der Regierung im Jahr 2003 vorgelegt worden. Darin verankert ist das Öffentlichkeitsprinzip, das in der Schweiz mittlerweile allgemein anerkannt ist. Alle Bürgerinnen und Bürger würden demnach das Recht erhalten, offizielle Dokumente des Kantons einzusehen, ohne dieses Begehren begründen zu müssen. Verweigert der Kanton die Herausgabe, kann dagegen rekurriert werden. Die Kommission unterstrich, dass sie nicht gegen diese Prinzipien sei. Die Regierung solle den Geist des regierungsrätlichen Informationsgesetzesentwurfs in die neue Vorlage überführen. Bis dahin dauert es mehrere Monate.
Mittwoch
13.12.2006