Content:

Mittwoch
24.05.2006

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes verabschiedet. Das geplante «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes» (BPI) kommt jetzt ins Parlament. Im BPI sollen die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken zusammengefasst werden, die auf Bundesebene betrieben werden: Das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (Janus), das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (Ipas) und das automatisierte Fahndungssystem Ripol. Das BPI regelt für jedes der Informationssysteme, welche Daten von wem, wie und zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen und hält fest, wie Privatpersonen ihr Recht auf Auskunft ausüben können. Ziel ist es, die Systeme transparenter zu gestalten und weit möglichst zu harmonisieren. Neue Datenkategorien werden nicht geschaffen.

Das BPI ebnet zudem den Weg dafür, dass der zusätzliche Informationsfluss, der sich aus der Mitwirkung im Schengener Raum und in Europol ergibt, in die bestehenden Informationssysteme integriert werden kann. Die entsprechenden Arbeitsabläufe können rationalisiert werden. Schliesslich kann mit dem BPI auch die Amtshilfe unter den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen effizienter ausgestaltet werden. Das Mittel dazu ist der so genannte nationale Polizei-Index. Dabei handelt es sich um eine Art elektronisches Inhaltsverzeichnis, das es den berechtigten Stellen erlaubt, mit einer einzigen automatisierten Abfrage zu klären, ob und bei welcher Behörde beim Bund oder bei den Kantonen Daten zu einer bestimmten Person verzeichnet sind. Heute muss dazu jede Behörde einzeln angefragt werden. Polizeiliche Ermittlungen werden dank dem Polizei-Index also einfacher, schneller und wirksamer.