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Sonntag
01.04.2007

Am Sonntag ist auch das revidierte Fernmeldegesetz mit einem neuen Spamverbot in Kraft getreten. Automatische Werbung über Fernmeldedienste, sei dies per E-Mail, Fax, Anrufmaschine, SMS oder MMS, ist nur noch erlaubt, wenn der Empfänger ihr zugestimmt hat. Wer gewerblich Spam versendet, macht sich strafbar. Wer sich gegen unlautere Massenwerbung wehren will, kann jetzt vom Provider oder der Telefongesellschaft künftig Auskunft über Name und Adresse des Absenders verlangen, soweit diese Daten bekannt sind. In der Praxis wird dies wohl nur bei Tätern in der Schweiz funktionieren, obschon das neue Gesetz an sich auch Spam aus dem Ausland verbietet. Offen ist auch, wann es in der Schweiz zur ersten Verurteilung kommen wid, denn unlautere Massenwerbung wird nur auf Antrag verfolgt.

Das neue Gesetz nimmt unter anderem auch Telefongesellschaften und Internetanbieter in die Pflicht. Erfährt ein Fernmeldedienstanbieter beispielsweise, dass ein Kunde unerlaubte Massenwerbung versendet oder weiterleitet, soll der Provider dies umgehend unterbinden müssen. Wer seinen Computer nicht vor dem Missbrauch durch Spammer schützt, muss künftig also unter Umständen mit dem Verlust seines Internetzugangs rechnen.