In Deutschland wird bei Skandalen wie denen mit Gammelfleisch künftig die Nennung der betroffenen Firmen leichter möglich sein. Der Bundesrat (die Länderkammer) machte am Freitag den Weg für ein umstrittenes Konsumenten-Informationsgesetz frei. Die Behörden werden damit verpflichtet, bei der Gefahr von Risiken für Konsumenten die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen. Die Konsumenten erhalten ausserdem einen Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die Behördenakten zum Beispiel bei Lebensmittel-Skandalen.
Landwirtschaftsminister Horst Seehofer sprach in der Länderkammer von einem «Meilenstein auf dem Weg zu einem mündigen Verbraucher» und einem «Riesenschritt zu mehr Markt-Transparenz». Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf lobte das Gesetz ebenfalls als «entscheidenden Fortschritt». Er wies auf die «Gratwanderung» für die Behörden bei der Nennung von Unternehmen hin. Bayern war in jüngster Zeit von den Skandalen um verdorbenes Fleisch besonders betroffen.
Bund und Länder haben seit rund fünf Jahren über das Gesetz gestritten. Es betrifft Lebensmittel, aber auch Bekleidung, Spielwaren oder Waschmittel. Auch wenn die Obergrenzen bei Pestiziden überschritten werden, sollen die Urheber genannt werden. Firmen sollen sich nicht auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, wenn es sich um Rechtsverstösse handelt.
Freitag
22.09.2006