81,3 Prozent der Viscom-Mitglieder akzeptierten an der Urabstimmung vom 30. November den neuen GAV. Er tritt Anfang 2016 in Kraft - sofern auch die Mitglieder der Gewerkschaften den eher unkomfortablen Verhandlungskompromiss absegnen.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag kostet die Arbeitgeber keinen zusätzlichen Franken: Die Minimallöhne bleiben unverändert, und das neue Frühpensionierungsmodell ist vom Tisch. Neu haben auch die Zeitungen die Möglichkeit, die 42-Stunden-Woche einzuführen, beziehungsweise nahtlos fortzusetzen. «Sowieso sind die Arbeitskosten in der Schweiz zu hoch», stellte Viscom-Direktor Thomas Gsponer gegenüber dem Klein Report fest.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) sei «an transparente und einfache Kontrollmechanismen sowie an eine inhaltliche Entschlackung des GAV gebunden» gewesen, schreibt Viscom, der mit 750 Mitgliederfirmen führende Unternehmerverband der grafischen Industrie. Der AVE ist auf die Druckindustrie beschränkt, doch Verpackungsdruck, Siebdruck und Betriebe mit weniger als drei Mitarbeitern sind davon ausgenommen.
Die «inhaltliche Entschlackung» konkretisierte Viscom-Direktor Thomas Gsponer gegenüber dem Klein Report: «Mahlzeitenentschädigungen und Extrapausen bei Schichtarbeit sind nicht mehr zeitgemäss. Auch die Vermögensbildung haben wir zwar für eine Minderheit altgedienter Arbeitnehmer gelassen, doch nur als Übergangsregelung. Inzwischen haben ja die meisten bereits eine dritte Säule.»