Der Bundesrat hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eine neue Konzession für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Diese beinhaltet einen erweiterten Leistungsauftrag, welcher die SRG in erster Linie zur Information, Kultur und Bildung verpflichtet. Die neue Konzession, die der Bundesrat am Mittwoch erteilt hat,
ermöglicht der SRG, Werbung auf dem Wiederholungskanal SF info auszustrahlen. Zudem kann sie aktualisierte TV-Programme via Internet verbreiten.
«Dies ist kein Freipass für einen dritten Kanal», kommentiert der Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom), Matthias Ramsauer, gegenüber dem Klein Report die neue Konzession. Die SRG dürfe auf dem Infokanal jetzt auch Werbung und Live-Sendungen ausstrahlen. Diese müssten jedoch dem Bakom gemeldet werden. Entsprechende Richtlinien sollen die neuen Ausstrahlungsmöglichkeiten restriktiv einschränken. Es bestehe eine Meldepflicht für Sendungen.
Die SRG-Konzession umfasst neu vier Qualitätskriterien für das Programmschaffen: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität. Sie sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden, erklärte Matthias Ramsauer weiter.
Weiter schreibt die Konzession vor, dass im SRG-Verwaltungsrat in Zukunft keine Personen Einsitz nehmen dürfen, die bereits eine Leitungsfunktion in der SRG-Trägerschaft - Regionalgesellschaften, Mitgliedgesellschaften, Publikumsräte - innehaben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Partikularinteressen einzelner Regionen im obersten nationalen Führungsgremium der SRG zu stark vertreten sind. Die Verwaltungsratspräsidenten der RG-Regionalgesellschaften waren bis heute automatisch Mitglieder des SRG-Verwaltungsrates; dies soll künftig vermieden werden. Die SRG nahm die neue Bestimmung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates gemäss einer Medienmitteilung «überrascht» zur Kenntnis.
Mittwoch
28.11.2007