Eine am Dienstag gegründete Stiftung, Ombudscom, soll Streitigkeiten im Fernmeldebereich schlichten und dadurch die Gerichte entlasten. Sie ist im neuen Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen. «Die Rechtsform der Stiftung und das vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ausgearbeitete Pflichtenheft garantieren die Unabhängigkeit dieser Stelle, die mit der Beilegung von Streitigkeiten im Fernmeldebereich beauftragt ist, ohne dafür an ein Gericht gelangen zu müssen», schreibt das Bakom dazu. Die erste Aufgabe des Stiftungsrates wird darin bestehen, per 1. Juli 2008 die im Fernmeldegesetz vorgesehene neue Schlichtungsstelle für die Telekommunikationsbranche aufzubauen.
Der Stiftung gehören Konsumentenorganisationen sowie Anbieter von Fernmelde- und Mehrwertdiensten an. Mitglieder des Stiftungsrates sind Vertreterinnen und Vertreter der Gründer sowie unabhängige Persönlichkeiten. Ombudscom setzt die Arbeit der 2005 eingerichteten Schlichtungsstelle fort. Mit der Stiftung soll das aufgebaute Know-how erhalten bleiben. Das bisherige Personal wird übernommen. Die Stiftung wird nun ein Verfahrens- und ein Gebührenreglement ausarbeiten und dem Bakom zur Genehmigung vorlegen.
Das Gesetz sieht vor, eine unabhängige Stelle innerhalb des Bakom zu schaffen - was zunächst geplant war - oder die Schlichtungsaufgabe zu übertragen. Letztere Option wurde nun vorgezogen: Sie gewährleistet die Kontinuität der Dossiers, die bereits von der heutigen Schlichtungsstelle bearbeitet werden. Die heutige Stelle wurde im Frühling 2005 auf Initiative mehrerer Anbieterinnen der Telekommunikationsbranche eingerichtet.
Dienstag
29.04.2008