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Dienstag
06.05.2003

Die Stiftung Switch gibt Domain-Namen frei, die bisher nicht registriert werden konnten. In den ersten Jahren des Internets in der Schweiz hat Switch geschmacklose, ehrverletzende oder rechtswidrige Domain-Namen abgelehnt und in einer Sperrliste eingetragen. Erneute Anträge für diese Domain-Namen wurden automatisiert abgelehnt. Durch den sprunghaften Anstieg der Registrierungen war eine Prüfung der zur Registrierung beantragten Domain-Namen nicht mehr möglich, weshalb die Sperrliste nicht mehr erweitert wurde. Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Sperrliste nach in Krafttreten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am 1. März 2003 überprüft.

Diese Überprüfung hat ergeben, dass für die Mehrheit der bisher in der Sperrliste geführten Domain-Namen kein Verweigerungsgrund mehr besteht. Dabei ist ausschliesslich die Beurteilung des Domain-Namens, nicht aber der Inhalt von Websites ausschlaggebend. Diese Domain-Namen können ab sofort registriert werden. Wie bei gelöschten und wieder zur Registrierung frei gegebenen Domain-Namen publiziert Switch diese Domain-Namen nicht. Mehr Infos unter: http://www.switch.ch/de/id/