Als «offensichtlich unbegründet» hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde abgewiesen, die sich kritisch mit der Berichterstattung der «Neuen Luzerner Zeitung» über ein «Fahrtenmodell Kriens» und die damit verbundenen Abstimmungsartikel befasst hatte. Der Presserat macht in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme einmal mehr klar, dass aus der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» keine Pflicht zu einer «objektiven» Berichterstattung abgeleitet werden könne. Im konkreten Fall habe die Zeitung durchaus die Standpunkte der Befürworter und der Gegner mehrfach zu Wort kommen lassen, wenn auch vielleicht nicht in der vom Beschwerdeführer erwünschten Gewichtung.
Der von der Zeitung wegen ihrer regionalen Vormachtstellung zu fordernde Meinungspluralismus sei «bei weitem erfüllt» worden, unterstreicht der Presserat. Weil sich zudem die Beanstandungen des Beschwerdeführers gegen einen Abstimmungskommentar nach Auffassung des Presserats im Ergebnis darin erschöpfen, «die von seiner Haltung abweichende Argumentation der Journalistin als unwahr und unvollständig zu qualifizieren», weist das Gremium die Beschwerde rundweg zurück. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22180.htm
Dienstag
28.02.2006